1.
Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für alle Nutzungen
durch Dritte („Partnerbetrieb“) des Design-Simulationstools für („Simtool“) der Magnetec GmbH, Marie-Curie-Str. 1,
63457 Hanau („Magnetec“).
Die Nutzungsbedingungen werden durch
Nutzung des Simtools Bestandteil aller Verträge, die Magnetec
mit den Partnerbetrieben über die jeweils angebotenen
Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen
Lieferungen, Leistungen oder Angebote an Magnetec, selbst wenn sie nicht
nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Die Nutzungsbedingungen gelten nur,
wenn der Partnerbetrieb Unternehmer (§ 14 BGB),
eine juristische Person
des öffentlichen Rechts,
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.3 Die Nutzungsbedingungen gelten
ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Partnerbetriebs werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als Magnetec
ihrer Geltung ausdrücklich
schriftlich (z.B. E-Mail, Brief) zugestimmt hat.
2.3 Magnetec behält sich vollumfassend
Änderungen und auch das Entfernen des Simtools vor.
3.1 Die Nutzung des Simtools
ist kostenlos.
3.2 Jeder Interessierte Betrieb kann das
Tool nutzen, soweit er diese Nutzungsbedingungen erfüllt.
3.3 Der Partnerbetrieb hat gleichwohl keinen
Anspruch auf kostenfreie oder generell auf die Nutzung des Simtools.
4.1 Magnetec bietet mit dem Simtool eine schnelle Simulation, wobei Magnetec keine
Gewähr der Richtigkeit übernimmt.
4.2 Ansprüche des Partnerbetriebs auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schadensersatzansprüche des Partnerbetriebs aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Magnetec, deren
gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des
Vertrags notwendig ist. Ansprüche aus dem ProdHaftG
bleiben unberührt.
4.3 Bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten haftet Magnetec nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser
einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um
Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit.
5.1 Jede Partei bleibt Inhaber aller
ihrer gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte und sonstigen Rechte Geistigen
Eigentums (nachfolgend „Schutzrechte“).
Alle Schutzrechte an den dem Partnerbetrieb etwa übermittelten oder anderweitig
mitgeteilten Zeichnungen, sonstigen
technischen Dokumenten und
Unterlagen oder Materialien, Informationen und Daten (nachfolgend „Materialien“),
an der Plattform und an den Bezeichnungen, Logos und Namen der Magnetec stehen
allein Magnetec zu und im Verhältnis der Parteien zueinander in deren alleinigem Eigentum.
5.2 Der Partnerbetrieb erhält keine
Lizenz, insbesondere nicht für das Simtool oder den
zugrundeliegenden Code.
5.3 Der Partnerbetrieb darf das Simtool ohne ausdrückliche Zustimmung von Magnetec weder
Dritten zugänglich machen noch selbst oder durch Dritte vervielfältigen,
verbreiten, wiedergeben oder anderweitig nutzen. Er hat die digitalen
Unterlagen im Zusammenhang mit der Nutzung des Simtools
oder Kopien auf erstes Anfordern von Magnetec zu löschen.
5.4 Der Partnerbetrieb garantiert, über
alle für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen,
insb. für die Durchführung eines etwaigen späteren Fertigungsvertrages,
erforderlichen Schutzrechte und sonstigen Rechte zu verfügen, dass die von ihm
erbrachten Lieferungen und Leistungen und Ergebnisse des Fertigungsvertrages
keine Schutzrechte und sonstigen Rechte Dritter verletzen, dass diese frei von
Rechten Dritter sind, und Magnetec frei über diese verfügen kann. Er stellt Magnetec,
deren Organe, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Kunden von etwaigen Ansprüchen und Forderungen Dritter wegen
einer Verletzung dieser Garantie
frei, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsvertretung.
6.1 Vorbehaltlich abweichender vertraglicher
Vereinbarungen verpflichtet sich der Partnerbetrieb, alle auf welche Weise auch
immer übermittelten oder präsentierten (mündlich
oder schriftlich offengelegten) Informationen, die die Geschäfte, Angelegenheiten, Aktivitäten, Kunden,
Verfahren, Budgets, Preisbildungsverfahren, Produktinformationen, Strategien,
Entwicklungen, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Personal und Lieferanten von Magnetec
betreffen, sowie alle aus solchen
Informationen abgeleiteten Informationen und alle sonstigen von Magnetec
eindeutig als vertraulich bezeichneten Informationen (unabhängig davon, ob sie
als “vertraulich” gekennzeichnet sind) oder Informationen, die begründetermaßen
als vertraulich anzusehen sind („Vertrauliche Informationen“), vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen
dürfen weder insgesamt noch teilweise ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung von Magnetec gegenüber Dritten offengelegt werden, ausgenommen
gegenüber ihren an der Durchführung dieses Vertrages beteiligten
Geschäftsführern, Mitarbeitern, Vertretern oder einer gesetzlichen
Verschwiegenheitspflicht unterliegenden steuerlichen oder rechtlichen Beratern,
jeweils vorausgesetzt, sie benötigen diese Informationen („need-to-know“) und unterliegen
Vertraulichkeitspflichten, die den in dieser Ziffer beschriebenen entsprechen.
6.2 Die Vertraulichen Informationen
dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit der Ausübung oder Wahrnehmung von Rechten und/oder
der Erfüllung von Pflichten
aus diesen Nutzungsbedingungen und den hierunter geschlossenen
Fertigungsverträgen und nicht auf andere Weise zum eigenen Nutzen der
empfangenden Partei oder zum Nutzen Dritter verwendet werden.
6.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung
gilt nicht für Vertrauliche Informationen oder Teile von Vertrauliche
Informationen, (i) deren Herausgabe Magnetec
schriftlich zugestimmt hat, (ii) die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich waren oder
danach öffentlich zugänglich wurden, (iii) die dem Partnerbetrieb ohne Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten
offengelegt wurden, (iv) die
vom Partnerbetrieb unabhängig von den vertraulichen Informationen entwickelt wurden,
oder (v) die aufgrund anwendbarer gesetzlicher
Vorschriften oder verbindlicher behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. In diesem
Fall darf der Partnerbetrieb Vertrauliche Informationen
von Magnetec nur in dem gesetzlich geforderten Umfang preisgeben. Der zur
Offenlegung aufgeforderte Partnerbetrieb ist, soweit rechtlich nicht
unzulässig, verpflichtet, Magnetec vor einer Weitergabe von Vertraulichen Informationen unverzüglich in Textform in
Kenntnis zu setzen und den Umfang der Weitergabe abzustimmen.
7.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen
bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform, sowie der ausdrücklichen
Bezugnahme auf diese Nutzungsbedingungen. Das gilt auch für eine Vereinbarung,
von diesem Formerfordernis abzuweichen oder es
aufzuheben.
7.2 Diese Nutzungsbedingungen sowie die
zwischen dem Partnerbetrieb und Magnetec unter diesen Nutzungsbedingungen
geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrechtsübereinkommen).
7.3 Die
Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand für Streitigkeiten aus
diesen Nutzungsbedingungen und hierauf basierender Fertigungsverträge Frankfurt am Main.
7.4 Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen nicht. Die Bestimmung soll
vielmehr durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und der
ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 11. September 2022